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Leistung

Barrierefreie Website nach BFSG und WCAG.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen. Ich prüfe Ihre Seite gegen die WCAG 2.1 auf Stufe AA, behebe, was im Code zu beheben ist, und baue neue Seiten von Anfang an so.

Gesetz
BFSG, gilt seit 28.06.2025
Maßstab
WCAG 2.1, Stufe AA
wemodo.de, automatisch geprüft
53 Seiten, kein Befund
Projekt anfragen

Wen das BFSG betrifft.

Das Gesetz erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, etwa einen Kauf, eine Buchung oder eine Terminreservierung mit Vertragsschluss. Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind als Kleinstunternehmen ausgenommen. Ob das auf Sie zutrifft, gehört geprüft, nicht geschätzt.

  • Online-Shops und Buchungsstrecken für Verbraucher: in der Regel betroffen
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: ausgenommen
  • Reine Informationsseiten ohne Vertragsschluss: nach verbreiteter Lesart nicht erfasst
  • Die verbindliche Einordnung: Ihr Rechtsbeistand, nicht Ihr Entwickler

Was ich prüfe.

Geprüft wird gegen die WCAG 2.1 auf Stufe AA, den Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 für Websites verweist. Ein Teil davon lässt sich automatisch messen. Der Rest braucht Tastatur, Bildschirmleser und jemanden, der die Seite wie ein Nutzer durchgeht.

  • Kontraste von Text, Knöpfen und Fokusrahmen

  • Bedienung vollständig per Tastatur, mit sichtbarem Fokus

  • Alternativtexte, beschriftete Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen

  • Überschriftenstruktur, Sprache der Seite, Vergrößerung auf 200 Prozent

Was danach passiert.

Sie bekommen keine Punktzahl, sondern eine Liste: jeder Befund mit Stelle, Schwere und dem, was zu tun ist. Was im Code liegt, behebe ich. Was in Ihren Inhalten liegt, etwa fehlende Bildbeschreibungen oder PDFs ohne Struktur, zeige ich Ihnen so, dass Sie es künftig selbst richtig machen.

  • Befundliste nach Schwere geordnet, mit der betroffenen Stelle

  • Behebung im Code, danach erneute Prüfung

  • Die Informationen zur Barrierefreiheit, die das BFSG verlangt, an einem festen Platz

  • Neue Seiten entstehen gleich nach diesem Maßstab, nicht nachträglich

Ein Plugin macht eine Seite nicht barrierefrei.

Werkzeuge, die per Skript eine Leiste mit Schriftgröße und Kontrastschalter einblenden, ändern nichts an fehlenden Beschriftungen, falscher Struktur oder Knöpfen, die sich nicht per Tastatur erreichen lassen. Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite. Deshalb ist sie bei einem Neubau billiger als bei einer Nachbesserung, und deshalb prüfe ich zuerst, bevor ich eine Einschätzung zum Aufwand gebe.

Was die eigene Seite zeigt.

Bevor ich Ihnen eine Prüfung anbiete, habe ich wemodo.de selbst geprüft: alle 53 Adressen, automatisch gegen WCAG 2.1 A und AA, auf Rechner- und Handybreite. Die Prüfung fand fünf Arten von Fehlern, darunter zu schwachen Kontrast an einer Stelle des Anfrageformulars, Links, die sich nur durch die Farbe vom Text abhoben, und Tabellen, die sich auf dem Handy nicht per Tastatur bedienen ließen. Alle sind behoben, der zweite Lauf ergab keinen Befund. Eine Prüfung mit Bildschirmleser und Tastatur von Hand gehört noch dazu, und solange sie fehlt, nenne ich die Seite nicht barrierefrei.

  • 53 Adressen, je bei Rechner- und Handybreite geprüft
  • Fünf Fehlerarten gefunden und behoben
  • Zweiter automatischer Lauf: kein Befund
  • Manuelle Prüfung mit Bildschirmleser: steht aus

Was vorher geklärt sein sollte.

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie mir, ich antworte selbst.

Frage stellen
Ist meine Website ohne Online-Shop vom BFSG betroffen?

Wenn über die Seite kein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommt, spricht viel dagegen. Aufpassen sollten Sie bei Online-Terminbuchungen: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zählt sie ausdrücklich dazu. Unklar sind Fälle wie Kundenkonten oder Formulare, die zu einem verbindlichen Angebot führen. Prüfen Sie die Einordnung mit Ihrem Rechtsbeistand; Barrierefreiheit lohnt sich unabhängig davon, weil sie die Seite für alle Besucher leichter bedienbar macht.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt an der Zahl und Art der Befunde, nicht an der Zahl der Seiten. Fehlende Beschriftungen sind schnell behoben, eine Navigation, die sich nicht per Tastatur bedienen lässt, kann einen Umbau bedeuten. Nach der Prüfung bekommen Sie die Befundliste und eine Einschätzung des Aufwands, bevor etwas gebaut wird.

Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Wer unter das BFSG fällt, muss in barrierefreier Form darüber informieren, wie seine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Üblich ist dafür eine eigene Seite, die von jeder Seite aus erreichbar ist. Den Inhalt stimmen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand ab, den Platz und die technische Umsetzung übernehme ich.

Reicht ein automatischer Test?

Nein. Automatische Prüfwerkzeuge finden zuverlässig, was sich messen lässt, etwa Kontraste oder fehlende Alternativtexte. Ob eine Beschreibung sinnvoll ist oder ein Formular per Tastatur in der richtigen Reihenfolge funktioniert, sieht nur ein Mensch. Eine Prüfung braucht beides.

Kontakt

Erzählen Sie mir von Ihrem Projekt.

Website, Relaunch, Software oder App: Füllen Sie die Lücken aus, der Rest ist ein kurzer Brief. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

Ich antworte werktags innerhalb von 24 Stunden, selbst und ohne Textbaustein. Im ersten Gespräch sehe ich mir Ihren Auftritt an und sage, was ich zuerst ändern würde, auch wenn Sie danach nicht mit Wemodo arbeiten.

Danach wissen Sie, was das Projekt kostet und wie lange es dauert.

An Enver Eser Wemodo · Burgau

Hallo Enver,

ich bin von .

Ich interessiere mich für
Eingeplant sind etwa

Ein paar Sätze genügen: was Sie haben, was Sie brauchen.

Antwort bitte an , gern auch telefonisch unter .

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